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Urteil
03. April 2025

Urlaubsanspruch entsteht auch während eines Beschäftigungsverbotes

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Laut einem Urteil des BAG erwerben Arbeitnehmerinnen auch während fortlaufender Beschäftigungsverbote aufgrund von Schwangerschaften Urlaubsansprüche und können vom Arbeitgeber verlangen, den nicht genommenen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abzugelten.

Worum geht es?

Eine in einer Zahnarztpraxis als Zahnärztin angestellte Arbeitnehmerin durfte aufgrund mehrerer Beschäftigungsverbote von Dezember 2017 bis Ende März 2020, als ihr Arbeitsverhältnis endete, durchgehend nicht arbeiten. Nach ihrem Ausscheiden forderte die Zahnärztin von ihrem früheren Arbeitgeber die finanzielle Abgeltung von 68 Urlaubstagen – fünf Tage Resturlaub aus 2017, die sie wegen des ersten Beschäftigungsverbotes nicht mehr hatte nehmen können und 63 Tage Urlaub für 2018 und 2019. Ihre Forderung belief sich auf rund 13.000 Euro. Der Arbeitgeber lehnte die Forderung ab. Er argumentierte, dass während der Beschäftigungsverbote keine Urlaubsansprüche entstanden seien.

Daniel Roth
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