Geschenkte Unternehmensanteile sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin ist seit vielen Jahren in der Führungsebene eines mittelständischen Unternehmens tätig. Nachdem der Sohn der Gründungsgesellschafter als Unternehmensnachfolger nicht in Betracht kam, entschieden diese, die Leitung des Unternehmens zur Sicherung der Unternehmensfortführung an die Arbeitnehmerin und vier weitere Führungskräfte zu übertragen. Zu diesem Zweck verschenkten sie jeweils 5,08 Prozent der Unternehmensanteile an die fünf Personen. Das zuständige Finanzamt bewertete den durch die Schenkung gewährten Vorteil als Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) und zog ihn zur Besteuerung heran.
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