Urteil
/ 12. Februar 2025

Geschenkte Unternehmensanteile sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Einer aktuellen Studie zufolge suchen 38.000 Unternehmen jährlich einen Nachfolger. Verschenkt ein Unternehmen Geschäftsanteile an Führungskräfte, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, führt dies laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin ist seit vielen Jahren in der Führungsebene eines mittelständischen Unternehmens tätig. Nachdem der Sohn der Gründungsgesellschafter als Unternehmensnachfolger nicht in Betracht kam, entschieden diese, die Leitung des Unternehmens zur Sicherung der Unternehmensfortführung an die Arbeitnehmerin und vier weitere Führungskräfte zu übertragen. Zu diesem Zweck verschenkten sie jeweils 5,08 Prozent der Unternehmensanteile an die fünf Personen. Das zuständige Finanzamt bewertete den durch die Schenkung gewährten Vorteil als Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) und zog ihn zur Besteuerung heran.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.