Kein Arbeitsunfall: Umweg zur Tankstelle ist nicht versichert
Worum geht es?
Auf dem Weg zur Arbeit stellte eine Auszubildende fest, dass ihr Bruder am Vorabend den Tank ihres Motorrades fast leer gefahren hatte. Sie machte daher einen Umweg zu einer Tankstelle. Kurz vor Erreichen der Tankstelle war sie gezwungen, ein Ausweichmanöver zu machen. Dabei stürzte sie und verletzte sich am rechten Bein. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Unfalles als versicherten Wegeunfall ab. Beim Tanken handele es sich laut dem BSG um eine rein private, nicht versicherte Tätigkeit (Az.: B 2 U 9/18 R). Die Arbeitnehmerin meinte, es habe ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen, der einen Versicherungsschutz begründe.
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