Urteil
/ 27. Dezember 2024

Kein Arbeitsunfall: Umweg zur Tankstelle ist nicht versichert

Das Leerfahren des Tanks durch einen Familienangehörigen stellt keinen mit einem Benzindiebstahl vergleichbaren außergewöhnlichen Umstand dar, der dem gesetzlichen Unfallschutz unterliegt. Mit dieser Begründung hat das LSG Baden-Württemberg die Klage einer Auszubildenden auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt.

Worum geht es?

Auf dem Weg zur Arbeit stellte eine Auszubildende fest, dass ihr Bruder am Vorabend den Tank ihres Motorrades fast leer gefahren hatte. Sie machte daher einen Umweg zu einer Tankstelle. Kurz vor Erreichen der Tankstelle war sie gezwungen, ein Ausweichmanöver zu machen. Dabei stürzte sie und verletzte sich am rechten Bein. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Unfalles als versicherten Wegeunfall ab. Beim Tanken handele es sich laut dem BSG um eine rein private, nicht versicherte Tätigkeit (Az.: B 2 U 9/18 R). Die Arbeitnehmerin meinte, es habe ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen, der einen Versicherungsschutz begründe.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.