Jobabsage nach ärztlichem Veto ist keine Diskriminierung
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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Klare Ansage: Laut einem Urteil des ArbG Siegburg liegen die Voraussetzungen einer Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung nicht vor, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber eine Einstellungszusage gegenüber einem schwerbehinderten Bewerber aufgrund eines ärztlichen Attests widerruft.
Worum geht es?
Ein an Diabetes erkrankter schwerbehinderter Mann bewarb sich unter Hinweis auf seine Schwerbehinderung auf eine von einer…