EuGH bestätigt Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei vorzeitigem Ruhestand
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer war von 1992 bis Oktober 2016 im öffentlichen Dienst als Verwaltungsleiter in einer italienischen Gemeinde beschäftigt. Als er vorzeitig in den Ruhestand ging, forderte er von der Gemeinde als Arbeitgeberin die Vergütung von 79 Resturlaubstagen, die er bis zu dem Zeitpunkt nicht genommen hatte. Die Kommune verweigerte dies unter Hinweis auf eine italienische Regelung, wonach Angestellte des öffentlichen Dienstes keinen Anspruch auf finanzielle Vergütung für bis dato nicht genommenen Jahresurlaub hätten, sofern sie auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis ausschieden. Der Arbeitnehmer meinte, die Regelung sei mit EU-Recht nicht vereinbar.
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