Suche nach „Digital Native“ ist altersdiskriminierend
Worum geht es?
Ein Unternehmen suchte einen „Manager Corporate Communication (m/w/d) Unternehmensstrategie“ in Vollzeit. In der Stellenanzeige hieß es: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media … zu Hause“. Ein 1972 geborener Diplomwirtschaftsjurist, der eine Absage erhalten hatte, fühlte sich aufgrund seines Alters diskriminiert. Er argumentierte, dass mit „Digital Native“ die Generation der 1980er Jahre gemeint sei, die von Kindesbeinen an die digitale Sprache verwendet. Ältere Bewerber, die mit digitalen Medien vertraut seien, würden ausgeschlossen. Er forderte deshalb eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.
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