Gegenstand einer Beschwerde: Darüber können sich Arbeitnehmer beschweren
Als Gegenstand einer Beschwerde nach § 84 BetrVG kommen alle denkbaren tatsächlichen oder rechtlichen Beeinträchtigungen in Betracht, die ein Beschäftigter im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erleben oder empfinden kann. Dabei kann es sich um eine individuelle Benachteiligung, eine ungerechte Behandlung oder sonstige Beeinträchtigungen handeln. Die Beschwerde kann sich auf Zustände in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft beziehen. Sie zielt darauf ab, von Arbeitnehmern negativ bewertete Zustände zu beseitigen.