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Ausgabe 27 / 2025

Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten

UTB+
  • Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
  • Leistungsanspruch nur bei unfallbedingten Folgeerscheinungen
  • Explosion im Homeoffice: Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall
  • Kein automatischer Urlaubsverfall bei Mutterschutz und Elternzeit
  • BAG zu Equal-Pay: Einzelner Kollege genügt als Vergleichsmaßstab
  • BVerfG: Kirchenmitgliedschaft darf Einstellungsvoraussetzung sein
  • Polemisch zugespitzte Kritik ist erlaubt: Abmahnung unwirksam
  • Betriebsrat scheitert mit Antrag auf Abberufung einer Ausbilderin
  • MUSTERSCHREIBEN: Antrag auf Abberufung eines Ausbilders nach § 98 Abs. 2 BetrVG
  • Kosten für Betriebsversammlung trägt der Arbeitgeber
Dateigröße:
1.66MB
Dateiformat:
pdf
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