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Ausgabe 10 / 2025

Gleiche Arbeit bedeutet nicht immer Anspruch auf gleichen Lohn

UTB+
  • Mitbestimmung: Betriebsrat muss Fragebogen absegnen
  • Schadenersatz: Arbeitnehmer muss Firmenwagen pfleglich behandeln
  • BAG: Nur Auslieferungsbeleg beweist Zugang bei Einwurf-Einschreiben
  • Gleiche Arbeit bedeutet nicht immer Anspruch auf gleichen Lohn
  • Checkliste „Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz“
  • VW muss „fehlerhafte“ Gehaltserhöhung für Betriebsräte beweisen
  • Hetze gegen Juden ist kein zwingender Kündigungsgrund
  • BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei Aktienoptionen
  • Bei unvereinbaren Standpunkten sind weitere Verhandlungen überflüssig
  • Musterformulierung „Information des Arbeitgebers über Anrufung der Einigungsstelle“
  • Arbeitgeber darf Betriebsratsbüro nicht eigenmächtig „umziehen“
Dateigröße:
2.34MB
Dateiformat:
pdf
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