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Ausgabe 08 / 2025

Probezeit muss kürzer sein als Befristung

UTB+
  • Betriebsrat kann fehlerhaften Beschluss „heilen“
  • Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit vor Arbeitsantritt
  • „Bis ca. 6 Jahre Berufserfahrung“ ist nicht altersdiskriminierend
  • Ihre neue Homepage für die Betriebsratsarbeit
  • Probezeit muss kürzer sein als Befristung
  • Checkliste „Wann eine Kündigung in der Probezeit unwirksam sein kann“
  • Kein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Bei verspäteter Zielvorgabe besteht Anspruch auf Schadenersatz
  • Arbeitnehmer muss Kündigungsgrund „Whistleblowing“ beweisen
  • Kein Ausschluss wegen Pflichtverletzung aus vorheriger Amtszeit
Dateigröße:
2.71MB
Dateiformat:
pdf
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