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Ausgabe 07 / 2025

Betriebsversammlungen müssen in „kundenarme Zeiten“ verlegt werden

UTB+
  • Kein Vetorecht nach Einsatz digitaler Fragebögen
  • Mitgliedsbeitrag für Fitnessstudio ist steuerlich nicht absetzbar
  • Arbeitszeugnis darf Ermittlungen wegen Kinderpornos erwähnen
  • Betriebsversammlungen müssen in „kundenarme Zeiten“ verlegt werden
  • Checkliste „Anforderungen an eine Teilbetriebsversammlung“
  • Leitende Angestellte tragen bedeutende Personalverantwortung
  • Checkliste „Anforderungen an einen leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG“
  • BAG: Kein Bewerbungszwang bei Freistellung nach Kündigung
  • Kompetenzgerangel endet zugunsten des Konzernbetriebsrats
  • Keine interne Stellenausschreibung: Betriebsrat darf Veto einlegen
Dateigröße:
1.66MB
Dateiformat:
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