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Ausgabe 02 / 2025

Online-Betriebsratswahl: 2026 ist elektronische Stimmabgabe möglich

UTB+
  • Keine Mitbestimmung bei „psychischen Ersthelfern“
  • Arbeitszeiten aus Haupt- und Nebenjob werden addiert
  • Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Überstundenzuschläge
  • Kein Schadenersatz: Betriebsratsvorsitzender durfte Daten weitergeben
  • Widerruf einer Homoffice-Regelung und 500km-Versetzung unzulässig
  • Keine Weiterbeschäftigung bei verhaltensbedingter Kündigung
  • CHECKLISTE: Voraussetzungen für einen Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG
  • BAG schränkt Konzernprivileg im AÜG ein
  • Kein Arbeitsunfall: Sturz beim Tablettenholen ist nicht versichert
  • Falschen Betriebsrat konsultiert: Kündigung unwirksam
Dateigröße:
2.32MB
Dateiformat:
pdf
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