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Ausgabe 22 / 2024

BAG stärkt Arbeitnehmerrechte: Duschen kann Arbeitszeit sein

UTB+
  • Betriebsratstätigkeit im Urlaub ist keine Arbeitszeit
  • Kein Anspruch auf Inflationsausgleich während Elternzeit
  • Für Feiertagszuschläge ist der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich
  • Verdacht auf Kokainkonsum: Betriebsratsmitglied verliert Job
  • Kein Mitbestimmungsrecht bei Zusatzurlaub
  • BAG stellt klar: Duschen kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein
  • Klaps auf den Po bei Betriebsfeier ist Kündigungsgrund
  • Note „gut“: Arbeitnehmer muss überdurchschnittliche Leistung beweisen
  • Wann der Betriebsrat bei Gehaltserhöhungen mitbestimmt
Dateigröße:
1.83MB
Dateiformat:
pdf
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