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Ausgabe 02 / 2024

CDU/CSU forciert Digitalisierung der Betriebsratsarbeit

UTB+
  • Vorschlagsliste mit Smiley-Kennwort ist unzulässig
  • Keine Probezeitkündigung nach „unberechtigter“ Eignungsuntersuchung
  • Sturz bei Recruiting-Radtour ist kein versicherter Arbeitsunfall
  • Wann Nachrichten vom Arbeitgeber in der Freizeit gelesen werden müssen
  • Wahl unwirksam: WhatsApp-Nachricht kann unzulässige Wahlwerbung sein
  • Simultandolmetscher für Betriebsversammlung zu kostspielig
  • Arbeitgeber muss für Arbeitszeugnisse Firmenpapier verwenden
  • CHECKLISTE: Zwingende Inhalte eines Arbeitszeugnisses
  • Whistleblowing rechtfertigt keine fristlose Kündigung
  • Betriebsausschuss kann keine Mitbestimmungsrechte einklagen
Dateigröße:
1.59MB
Dateiformat:
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