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Ausgabe 27 / 2023

Bundeskabinett bringt Gesetz zur Betriebsratsvergütung auf den Weg

UTB+
  • Für Betriebsratsvergütung gilt Lohnausfallprinzip
  • EuGH stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenboni
  • Arbeit auf Abruf: Ohne Regelung gelten 20 Wochenstunden als vereinbart
  • Keine Umgehung der Lohnfortzahlung durch Dienstplangestatung
  • Keine wirksame Beschlussfassung in konstituierender Sitzung
  • Keine Aufrechnung von Betriebsratskosten mit Betriebsratslohn
  • Kündigung unwirksam: Arbeitgeber muss freien Arbeitsplatz anbieten
  • Nicht-Arbeit im Homeoffice: Arbeitgeber muss Arbeitszeitbetrug belegen
  • Arbeitgeber muss Freistellungswünsche nicht berücksichtigen
Dateigröße:
1.81MB
Dateiformat:
pdf
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