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Ausgabe 13 / 2023

Vertretung durch Einzelbetriebsrat hat Vorrang

UTB+
  • Keine Mitbestimmung bei leitenden Angestellten
  • Wann ein Sprung in den Pool des Chefs versichert ist
  • Schlägerei mit Falschparker auf Betriebsweg ist kein Arbeitsunfall
  • Schriftform missachtet: Kündigung per WhatsApp ist unwirksam
  • Zweifel an Erkrankung rechtfertigen keine heimlichen Videoaufnahmen
  • Arbeitszeitbetrug: Kaffeepause ohne Ausstempeln kann Job kosten
  • CHECKLISTE: Beispiele für Arbeitszeitbetrug
  • Wann im Konzern der Einzelbetriebsrat den Sozialplan verhandelt
  • „Wilder“ Streik rechtfertigt fristlose Kündigungen
  • CHECKLISTE: Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Streiks
  • Mangels Betriebsversammlung: IG Metall lässt Betriebsrat auflösen
Dateigröße:
4.01MB
Dateiformat:
pdf
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