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News
30. Januar 2024

Betriebsratsbüro benötigt Sicht- und Schallschutz

UTB+
Meetingraum
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Zhudifeng
Ein Arbeitgeber ist berechtigt, dem Betriebsrat eine andere Räum­lichkeit als die bisher genutzte als Betriebsratsbüro zur Verfügung stellen. Er muss allerdings sicherstellen, dass das neue Büro optisch und akustisch abgeschirmt ist.

Worum geht es?

Ein Arbeitgeber informierte seinen Betriebsrat, dass das Betriebsratsbüro in ein Managerbüro umgewandelt werde. Als Ersatz hatte er in einer rund 500 Meter von der Betriebsstätte entfernten Immobilie Räume angemietet. Der Betriebsrat lehnte die neuen Räume als ungeeignet ab. Im Erdgeschoss befinde sich ein Immobilienbüro. Von dort führe eine offene Treppe in den ersten Stock, wo das neue Betriebsratsbüro sei. Der erste Stock müsse auch von den Beschäftigten des Immobilienbüros betreten werden. Eine Abtrennung gebe es nicht, sodass die Mitglieder des Betriebsrats hören könnten, was im Erdgeschoss gesprochen werde. Zudem sei das eigentliche Betriebsratsbüro ungeeignet, da es nur mit einer einfachen Zimmertür abgetrennt sei, die kein Sicherheitsschloss habe.

Daniel Roth
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