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Urteil
31. Januar 2025

Nachweispflicht: Corona-Infektion kann Arbeitsunfall sein

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Hunderttausende Menschen leiden an den Spätfolgen einer Corona-Infektion. Viele Betroffene sind dauerhaft arbeitsunfähig. Wer unter Long-COVID leidet und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung fordert, muss laut dem LSG Berlin-Brandenburg nachweisen, dass die Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz erfolgt ist.

Worum geht es?

Eine als Kassiererin in einem Supermarkt beschäftigte Arbeitnehmerin hatte sich 2020 mit dem Coronavirus infiziert. Aufgrund einer Long-Covid-Diagnose ist sie dauerhaft arbeitsunfähig. Sie behauptete, sich während der Arbeitszeit im Supermarkt angesteckt zu haben und forderte deshalb von der gesetzlichen Unfallversicherung die Erstattung der ärztlichen Behandlungskosten sowie eine Entschädigungszahlung. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung der Infektion mit dem Coronavirus als Arbeitsunfall. Die Arbeitnehmerin habe keine konkrete Person benannt, auf die die Infektion zurückzuführen sei. Eine Ansteckung im nicht versicherten privaten Umfeld sei nicht ausgeschlossen.

Daniel Roth
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