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Urteil
31. Januar 2025

Israelfeindliche Äußerungen kosten Wissenschaftler den Job

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Weil er in öffentlichen Äußerungen die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel gezogen und dadurch seine gegenüber der Arbeitgeberin bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hatte, erklärte das ArbG Halle die Kündigung eines bei der Max-Planck-Gesellschaft beschäftigten Wissenschaftlers für rechtens.

Worum geht es?

Ein libanesisch-australischer Anthropologe war seit November 2022 auf der Grundlage eines bis Ende Dezember 2024 befristeten Arbeitsverhältnisses in Teilzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Max-Planck-Gesellschaftstätig. Am 07.10.2023, dem Tag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel, veröffentlichte er in sozialen Netzwerken ein Gedicht mit dem Titel „The endless Dead-end that will not end“. Darüber hinaus postete er noch mehrere israelkritische Beiträge in sozialen Medien. Die Arbeitgeberin nahm diese Veröffentlichungen im Februar 2024 zum Anlass, dem Wissenschaftler fristlos, ersatzweise fristgerecht zum 31.03.2024, zu kündigen.

Daniel Roth
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