BAG: Arbeitgeber müssen Betriebsrente nicht automatisch anpassen
Worum geht es?
Ein ehemaliger Angestellter bezieht seit Juli 2007 eine Betriebsrente von der Commerzbank AG. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Bank waren mehrere turnusmäßige Anpassungen der Betriebsrente zunächst unterblieben. In der Folge kam es zu moderaten Erhöhungen. Zum Anpassungsstichtag 01.07.2022 entschied die Bank erneut, die Betriebsrenten nicht an den vollständigen Kaufkraftverlust anzupassen. Zur Begründung verwies sie auf eine unzureichende Eigenkapitalverzinsung in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021. Gleichwohl erhöhte sie die Renten freiwillig um 2 %. Der Betriebsrentner hielt dies für unzureichend und forderte eine vollständige Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG (vgl. Norm). Er argumentierte, dass die wirtschaftliche Lage besser gewesen sei als dargestellt. Zudem seien pandemiebedingte Sondereffekte zu berücksichtigen und eine positive Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag vorhersehbar gewesen.
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