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Urteil
29. Oktober 2025

Mündliche Vereinbarung einer Gehaltserhöhung ist wirksam

DP+
Vereinbarung einer Gehaltserhöhung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Insta_photos
Laut einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz können Gehaltsvereinbarungen auch mündlich getroffen werden. Entscheidend sei, ob eine solche Absprache ausreichend konkret und verbindlich sei. Interne Bestätigungen könnten eine mündliche Vereinbarung untermauern und im Streitfall vor Gericht erhebliche Bedeutung haben.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer ist in einem Unternehmen, das Haut- und Körperpflegeprodukte vertreibt, als Hauptabteilungsleiter beschäftigt. Er beanspruchte eine Gehaltserhöhung von 7.800 Euro auf 9.300 Euro brutto monatlich ab April 2023. Er berief sich dabei auf eine mündliche Vereinbarung mit seinem Vorgesetzten, einem Mitgeschäftsführer, im Rahmen der Erweiterung seines Verantwortungsbereichs. Der Personalleiter hatte den Termin in einer E-Mail an mehrere Führungskräfte bestätigt, darunter war auch der Hauptabteilungsleiter. Die Arbeitgeberin weigerte sich, das erhöhte Gehalt zu zahlen und kündigte dem Hauptabteilungsleiter im November 2023 ordentlich zum 30.06.2024. Damit war dieser nicht einverstanden. Er erhob Kündigungsschutzklage und klagte gleichzeitig auf Zahlung rückständigen Gehalts. Seines Erachtens war die mündliche Zusage über die Gehaltserhöhung verbindlich, sodass er Anspruch auf das höhere Gehalt habe. Die Arbeitgeberin bestritt eine verbind­liche Vereinbarung über eine Gehaltserhöhung und verwies auf die fehlende Befugnis des Vorgesetzten.

Daniel Roth
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