Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
29. April 2024

Bei verdoppelter Arbeitszeit besteht Recht auf verdoppelte Zulage

UTB+
Pfeil zeigt auf mehrere Prozentzeichen vor gelbem Hintergrund
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Andrii Yalanskyi
Das Bundesarbeitsgericht hat unlängst die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gestärkt, die ihre Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle aufstocken. Danach besteht für Aufstocker nicht nur ein Anspruch auf eine höhere Vergütung, sondern auch auf eine Erhöhung einer zwischen den Parteien vereinbarten Leistungszulage.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin war von 1998 bis Juni 2007 in einem Krankenhaus als Physikingenieurin in der Strahlentherapie beschäftigt. In der Folge wechselte sie zu einem anderen Arbeitgeber, bei dem sie zuletzt in Teilzeit eingesetzt war. 2014 kehrte sie an ihren Arbeitsplatz in der Strahlentherapie im Krankenhaus zurück und arbeitete zunächst in Teilzeit (50 %). Sie erhielt jeden Monat einen Betrag in Höhe von 250 €, der als „Leistungszulage“ ausgewiesen war. Damit sollte die Differenz zwischen der bei ihrem vorigen Arbeitgeber erzielten Monatsvergütung und derjenigen, welche die Klinik ihr für eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung anbieten konnte, ausgeglichen werden. Ohne einen solchen Ausgleich war die Arbeitnehmerin nicht bereit, in die Klinik zurückzukehren. 2020 äußerte sie den Wunsch, wieder in Vollzeit zu arbeiten. Dies lehnte die Klinikleitung ab. Nachdem die Arbeitnehmerin Klage erhoben hatte, einigte sie sich mit der Arbeitgeberin außergerichtlich auf eine Vollzeitbeschäftigung ab dem 01.05.2022. Während die Klinik die reguläre Vergütung der Arbeitnehmerin entsprechend ihrem neuen Arbeitsumfang verdoppelte, gewährte sie die Leistungszulage weiterhin nur in Höhe von 250 €. Damit war diese nicht einverstanden und verklagte die Klinik auf Zahlung einer verdoppelten Leistungszulage.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.