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Urteil
03. April 2025

Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht lückenlos kontrollieren

UTB+
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht lückenlos kontrollieren
Bild: © beast01/iStock/Getty Images Plus
Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, die Belastungssituation ihrer Beschäftigten technisch zu erfassen und zu analysieren, um Arbeitsabläufe umzugestalten und zu verbessern. Eine dauerhafte, nahezu lückenlose Erfassung einzelner Arbeitsschritte darf der Arbeitgeber laut einem Urteil des BAG jedoch nicht vornehmen.

Worum geht es?

In einem großen Versicherungsunternehmen gab es erhebliche Unterschiede bei der Produktivität der 38 für die Schadensbearbeitung zuständigen Außenstellen. Um hier gegenzusteuern, plante der Arbeitgeber, durch IT Systeme die von jedem einzelnen Sachbearbeiter erledigten bzw. nicht erledigten Arbeitsschritte zu kontrollieren und in das Verhältnis zum Durchschnitt der Kollegen zu setzen. Nachdem sich der Arbeitgeber und der Gesamtbetriebsrat nicht auf eine gemeinsame Lösung verständigen konnten, rief der Arbeitgeber die Einigungsstelle an. Diese beschloss eine Betriebsvereinbarung „Belastungsstatistik“, mit der neben den bearbeiteten Fallzahlen und Rückständen der einzelnen Sachbearbeiter auch detaillierte Daten zu den einzelnen Arbeitsschritten erfasst werden sollten. Der Gesamtbetriebsrat hielt die Betriebsvereinbarung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte für unwirksam und klagte dagegen. Er vertrat die Ansicht, die Einigungsstelle habe ihr Ermessen überschritten.

Daniel Roth
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