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Urteil
03. April 2025

Verlorener Großauftrag rechtfertigt Kündigung aus betrieblichen Gründen

UTB+
Verlorener Großauftrag rechtfertigt Kündigung aus betrieblichen Gründen
Bild: © SeventyFour/iStock/Getty Images Plus
Die deutsche Wirtschaft stagniert das dritte Jahr in Folge und die Prognosen der Wirtschaftsforscher machen wenig Hoffnung auf schnelle Besserung. Zunehmend spiegelt sich die anhaltend schlechte wirtschaftliche Lage auch in den Unternehmen wider, die Personal abbauen, sodass die Anzahl der betriebsbedingten Kündigungen steigt.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin war als Disponentin bei einem Unternehmen angestellt, das Taxi- und Mietwagenfahrten anbietet. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Disposition von Rufbusfahrten, die im Rahmen eines Großauftrages mit einer Verkehrsgesellschaft durchgeführt wurden. Infolge der fristlosen Kündigung des Großauftrages seitens des Auftraggebers verringerten sich die Dispositionsaufgaben gravierend. Während vor der Kündigung monatlich rund 6.750 Fahrten zu disponieren waren, belief sich die Anzahl der Fahrten nach dem Wegfall des Auftrages nur noch auf rund 750 pro Monat. Der Arbeitgeber beschloss deshalb, die verbleibenden Dispositionsaufgaben auf andere Beschäftigte zu verteilen. Da die Arbeitnehmerin keinen Führerschein besaß und somit nicht als Fahrerin eingesetzt werden konnte, kündigte ihr der Arbeitgeber am 15.04.2024 betriebsbedingt zum 31.05.2024. Dagegen klagte die Disponentin.

Daniel Roth
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