Keine Pflicht zur Vorabinformation über Teilnahme an Personalgesprächen
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Arbeitnehmer können in aller Regel ein Betriebsratsmitglied zu einem Personalgespräch hinzuziehen, auch wenn hierauf kein genereller Anspruch besteht. Laut einem Beschluss des hessischen LAG darf der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied nicht auferlegen, ihm die Teilnahme an Personalgesprächen vorher mitzuteilen.
Worum geht es?
In einem Pharmaunternehmen übersandte der Arbeitgeber den Betriebsratsmitgliedern eine E-Mail, die folgenden Inhalt hatte:…