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Urteil
26. Februar 2025

Betriebsvereinbarung muss DSGVO-Vorgaben erfüllen

UTB+
Betriebsvereinbarung muss DSGVO-Vorgaben erfüllen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/ Timyee
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitgeber in die Pflicht genommen, Datenschutzanforderungen in Betriebsvereinbarungen (BV) präzise zu regeln. Der Schutz der Beschäftigtendaten dürfe durch die BV nicht aufgeweicht werden, weshalb die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden müssten.

Worum geht es?

Zur Einführung eines cloudbasierten Personal-Informationsmanagementsystems („Workday“) wurde in einem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Der Betriebsrat hatte einer vorläufigen Inbetriebnahme zu Testzwecken und in diesem Zusammenhang der Übermittlung und Speicherung von Beschäftigtendaten zugestimmt (Personalnummer, Nachname, Vorname, Telefonnummer, Eintrittsdatum, Arbeitsort, Firma, geschäftliche Telefonnummer und geschäftliche E-Mail Adresse). Der Arbeitgeber übermittelte darüber hinaus weitere personenbezogene Daten (Gehaltsinformationen, private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Alter, Familienstand, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID). Ein davon betroffener Arbeitnehmer verklagte das Unternehmen auf Schadenersatz. Dieses habe seine personenbezogenen Daten außerhalb der vereinbarten Kategorien verarbeitet und damit gegen die DSGVO verstoßen. Das BAG hatte den Fall dem EuGH vorgelegt und wollte wissen, welche Anforderungen sich für eine BV aus der DGSVO ergeben, wenn sie eine Datenverarbeitung regelt.

Daniel Roth
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