Klage gegen Sozialplan erfolglos: Arbeitgeber muss Zinsen zahlen
Worum geht es?
Das Arbeitsverhältnis einer Beschäftigten endete durch betriebsbedingte Kündigung zum 31.07.2019. Laut einem durch Spruch der Einigungsstelle am 08.05.2019 beschlossenen Sozialplan stand ihr ein Abfindungsanspruch zu, der mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden sollte. Gegen den Sozialplan hatte sich die Arbeitgeberin gerichtlich gewehrt, weil die darin festgelegten Abfindungen aus ihrer Sicht zu hoch seien. Nachdem sie mit ihrer Klage gescheitert war, zahlte sie der Beschäftigten die ihr zustehende Abfindung aus. Diese forderte daraufhin die Zahlung von Verzugszinsen von ihrer Ex-Arbeitgeberin. Sie argumentierte, dass ihr Arbeitsverhältnis Ende Juli 2019 geendet habe, während sie die Abfindung erst Mitte Mai 2021 erhalten habe. Laut Sozialplan sei der Abfindungsanspruch mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig geworden.
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