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Urteil
12. November 2024

Arbeitgeber trägt Risiko für rechtzeitigen Zugang der Ausfallanzeige

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Wählt ein Arbeitgeber den „weniger sicheren Übermittlungsweg per Post“, um der Arbeitsagentur eine Anzeige über Arbeitsausfall zukommen zu lassen, so ist er laut einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen selbst schuld und muss die entsprechenden Konsequenzen tragen, wenn die Anzeige unerwartet spät zugeht.

Worum geht es?

Ein Unternehmen zeigte zu Beginn der Coronavirus-Pandemie mit einem auf den 21.04.2020 datierten Schreiben der Bundesagentur für…

Daniel Roth
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