Folgenschwere Rangelei mit Polizei ist kein Arbeitsunfall
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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Wer sich als Berufskraftfahrer im Rahmen einer während der Arbeitszeit erfolgten Verkehrskontrolle weigert, den Anordnungen der Polizei Folge zu leisten und deshalb eine folgenschwere Rangelei mit den Ordnungshütern heraufbeschwört, kann laut dem SG Hannover später nicht auf eine Anerkennung des Geschehens als Arbeitsunfall hoffen.
Worum geht es?
Ein bei einem Logistikunternehmen beschäftigter Lkw-Fahrer geriet während seiner Arbeitszeit in eine routinemäßige Verkehrskontrolle…