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Urteil
28. Februar 2024

Probezeitkündigung trotz angeb­licher Diskriminierung rechtens

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Die Hürden für eine Kündigung während einer vereinbarten Probezeit sind bekanntlich niedrig. So ist laut einem Urteil des ArbG Bremen-Bremerhaven eine sogenannte Probezeitkündigung auch dann wirksam, wenn der betroffene Arbeitnehmer zuvor angeblich von einem Kollegen aufgrund seiner Religion diskriminiert wurde.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer muslimischen Glaubens mit Migrationshintergrund und akademischem Abschluss war seit Anfang 2023 beim TÜV Nord beschäftigt und sollte dort zum Kfz-Prüfingenieur ausgebildet werden. Noch während der sechsmonatigen Probezeit kündigte ihm der Arbeitgeber. Dagegen klagte der Arbeitnehmer. Die Kündigung diskriminiere ihn aufgrund seiner Herkunft und Religion und sei deshalb unwirksam. Ein Kollege habe ihn diffamiert und u. a. gesagt, in seiner Position könne er im Außendienst nicht beten. Ohnehin könne ihm nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, da sein Arbeitsverhältnis ein Berufsausbildungsverhältnis sei.

Daniel Roth
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