Führerscheinverlust kann Kündigung rechtfertigen
Worum geht es?
Ein im Außendienst tätiger Arbeitnehmer betreute für seinen Arbeitgeber Supermärkte. Nachdem ihm die Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen worden war, informierte er seinen Arbeitgeber zunächst nicht darüber. Erst Monate später teilte er den Fahrerlaubnisentzug mit. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin ordentlich, da der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ohne eigenes Führen eines Fahrzeugs nicht mehr ausüben konnte. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage. Er meinte, seine Einsätze hätten auch mit Hilfe von Ersatzfahrern aus seinem privaten Umfeld durchgeführt werden können.
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