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Urteil
16. Juli 2026

Führerscheinverlust kann Kündigung rechtfertigen

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ist ein Arbeitnehmer zur vertragsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit zwingend auf das Führen eines Fahrzeugs angewiesen, kann dies laut einem Urteil des ArbG Nordhausen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

Worum geht es?

Ein im Außendienst tätiger Arbeitnehmer betreute für seinen Arbeitgeber Supermärkte. Nachdem ihm die Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen worden war, informierte er seinen Arbeitgeber zunächst nicht darüber. Erst Monate später teilte er den Fahrerlaubnisentzug mit. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin ordentlich, da der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ohne eigenes Führen eines Fahrzeugs nicht mehr ausüben konnte. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage. Er meinte, seine Einsätze hätten auch mit Hilfe von Ersatzfahrern aus seinem privaten Umfeld durchgeführt werden können.

Daniel Roth
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