Betriebsratsbeschluss trotz kurzfristiger Verhinderung wirksam
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer war bis Ende 2022 bei einem metallverarbeitenden, nicht tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt. Im Mai 2007 hatte das Unternehmen mit dem Betriebsrat die „Betriebsvereinbarung über NT ERA“ (BV 2007) abgeschlossen, die ein neues Vergütungssystem nach ERA-TV einführte. Zum 01.01.2022 trat ein Nachtrag zur BV 2007 (BV 2020) in Kraft, der Lohnkürzungen vorsah. Der Arbeitnehmer stritt mit dem Arbeitgeber darüber, ob der Unterzeichnung der BV 2020 am 04.12.2020 durch den damaligen Betriebsratsvorsitzenden ein gültiger Betriebsratsbeschluss zugrunde lag. Um die Wirksamkeit der BV 2020 zu klären, bestätigte der Betriebsrat in seiner Sitzung am 25.07.2023 den Beschluss. Bei der Sitzung waren acht Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder anwesend – geladen waren insgesamt elf Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder. Am Sitzungstag hatte sich ein weiteres Mitglied krank gemeldet. Ein Ersatzmitglied konnte aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr nachgeladen werden. Der Arbeitnehmer meinte, er habe weiterhin Anspruch auf Bezahlung nach der BV 2007. Die BV 2020 sei mangels ordnungsgemäßer Beschlussfassung unwirksam.
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