Kein Antrag auf dauerhafte Teilzeit während Brückenteilzeit
Worum geht es?
Eine seit dem 01.10.2020 für ein Unternehmen tätige Beschäftigte hatte eine befristete Brückenteilzeit beantragt, die ihr Arbeitgeber auch bewilligte. Die Parteien einigten sich dabei auf eine Verringerung der Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche, verteilt auf vier Tage, beginnend am 01.09.2022 für die Dauer von zwei Jahren. Rund ein halbes Jahr vor Ablauf der Brückenteilzeit, am 01.03.2024, stellte die Arbeitnehmerin einen Antrag auf unbefristete Teilzeit gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden, die nahtlos an die Brückenteilzeit anschließen sollte. Der Arbeitgeber lehnte diesen Antrag ab. Daraufhin zog die Arbeitnehmerin vor Gericht und klagte darauf, den Arbeitgeber zu verpflichten, ihr die unbefristete Teilzeit zu gewähren.
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