Betriebsvereinbarung muss DSGVO-Vorgaben erfüllen
Worum geht es?
Zur Einführung eines cloudbasierten Personal-Informationsmanagementsystems („Workday“) wurde in einem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Der Betriebsrat hatte einer vorläufigen Inbetriebnahme zu Testzwecken und in diesem Zusammenhang der Übermittlung und Speicherung von Beschäftigtendaten zugestimmt (Personalnummer, Nachname, Vorname, Telefonnummer, Eintrittsdatum, Arbeitsort, Firma, geschäftliche Telefonnummer und geschäftliche E-Mail Adresse). Der Arbeitgeber übermittelte darüber hinaus weitere personenbezogene Daten (Gehaltsinformationen, private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Alter, Familienstand, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID). Ein davon betroffener Arbeitnehmer verklagte das Unternehmen auf Schadenersatz. Dieses habe seine personenbezogenen Daten außerhalb der vereinbarten Kategorien verarbeitet und damit gegen die DSGVO verstoßen. Das BAG hatte den Fall dem EuGH vorgelegt und wollte wissen, welche Anforderungen sich für eine BV aus der DGSVO ergeben, wenn sie eine Datenverarbeitung regelt.
…