Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
12. Februar 2025

Mangels Vorsatz: Kein Schmerzensgeld für simulierten Raubüberfall

UTB+
Person mit gezogener Waffe
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Paul Bradbury
Kurioses Urteil des LAG Rheinland-Pfalz: Erleidet eine Beschäftigte infolge eines vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz simulierten Raubüberfalles einen psychischen Schaden, so besteht in der Regel trotz Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall kein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin ist bei der US-Armee als Köchin in einem Restaurant auf einem Golfplatz einer US-Airbase beschäftigt. 2021 fand in dem Restaurant ein von der Arbeitgeberin inszenierter Raubüberfall statt. Dabei handelte es sich um ein Training für die US-Einsatzkräfte. Der Manager des Restaurants wusste von der Übung. Die Köchin war nicht informiert worden, weil der Manager davon ausging, dass sie in der Küche nichts davon mitbekommen würde. Als der simulierte Raubüberfall im Gange war, hörte die Köchin jedoch laute Rufe und Schreie durch die Durchreiche zwischen Küche und Restaurant. Sie sah, wie ein Unbekannter mit einem blauen Gewehr auf den knienden Vorgesetzten zielte und erlitt daraufhin einen Nervenzusammenbruch. Seit dem Vorfall ist sie arbeitsunfähig und befindet sich in psychiatrischer Behandlung. Die Unfallversicherung hat den Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt. Die Arbeitgeberin wusste nicht, dass die Arbeitnehmerin in der Vergangenheit einen realen Raubüberfall in einer Pizzeria erlebt hatte. Aufgrund des erlittenen Gesundheitsschadens verklagte sie die US-Armee auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro. Die Arbeitgeberin habe damit rechnen müssen, dass ein ohne Wissen der Beteiligten inszenierter Überfall auch psychische Auswirkungen haben könne. Deshalb sei von einem bedingten Vorsatz auszugehen.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.