Mangels Vorsatz: Kein Schmerzensgeld für simulierten Raubüberfall
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin ist bei der US-Armee als Köchin in einem Restaurant auf einem Golfplatz einer US-Airbase beschäftigt. 2021 fand in dem Restaurant ein von der Arbeitgeberin inszenierter Raubüberfall statt. Dabei handelte es sich um ein Training für die US-Einsatzkräfte. Der Manager des Restaurants wusste von der Übung. Die Köchin war nicht informiert worden, weil der Manager davon ausging, dass sie in der Küche nichts davon mitbekommen würde. Als der simulierte Raubüberfall im Gange war, hörte die Köchin jedoch laute Rufe und Schreie durch die Durchreiche zwischen Küche und Restaurant. Sie sah, wie ein Unbekannter mit einem blauen Gewehr auf den knienden Vorgesetzten zielte und erlitt daraufhin einen Nervenzusammenbruch. Seit dem Vorfall ist sie arbeitsunfähig und befindet sich in psychiatrischer Behandlung. Die Unfallversicherung hat den Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt. Die Arbeitgeberin wusste nicht, dass die Arbeitnehmerin in der Vergangenheit einen realen Raubüberfall in einer Pizzeria erlebt hatte. Aufgrund des erlittenen Gesundheitsschadens verklagte sie die US-Armee auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro. Die Arbeitgeberin habe damit rechnen müssen, dass ein ohne Wissen der Beteiligten inszenierter Überfall auch psychische Auswirkungen haben könne. Deshalb sei von einem bedingten Vorsatz auszugehen.
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