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Urteil
12. November 2024

Verstoß gegen Friedenspflicht verhindert Kita-Streik

UTB+
Verstoß gegen Friedenspflicht verhindert Kita-Streik
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/PeopleImages
Klare Ansage des LAG Berlin: In den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin darf nicht gestreikt werden. Der aktuelle Streik sei rechtswidrig, weil die Gewerkschaft ver.di mit einem Teil ihrer Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoße. Sie müsse ihren Aufruf zu dem Streik öffentlich widerrufen.

Worum geht es?

Die Gewerkschaft ver.di und das Land Berlin hatten seit April 2024 über die Regelung einer Mindestpersonalausstattung in…

Daniel Roth
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