Arbeitgeber trägt Risiko für rechtzeitigen Zugang der Ausfallanzeige
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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Wählt ein Arbeitgeber den „weniger sicheren Übermittlungsweg per Post“, um der Arbeitsagentur eine Anzeige über Arbeitsausfall zukommen zu lassen, so ist er laut einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen selbst schuld und muss die entsprechenden Konsequenzen tragen, wenn die Anzeige unerwartet spät zugeht.
Worum geht es?
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