Alt-Tarifvertrag kann Arbeitgeberzuschuss ausschließen
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Bild: © SIphotography/iStock/Getty Images Plus
Das Bundesarbeitsgericht musste unlängst darüber befinden, ob in Tarifverträgen von etwas abgewichen werden kann, was es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages noch gar nicht gab. Die Antwort lautet: „Ja“, sodass Arbeitgeber in Alt-Tarifverträgen von der Zuschusspflicht bei der Entgeltumwandlung befreit werden können.
Worum geht es?
Auf das Arbeitsverhältnis eines als Holzmechaniker beschäftigten Arbeitnehmers findet seit dem 01.01.2009 ein Tarifvertrag…