Präventionsverfahren auch bei Kündigung in der Wartezeit Pflicht
UTB+
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Nullplus
Laut einem Urteil des LAG Köln sind Arbeitgeber bereits während der sechsmonatigen Wartezeit verpflichtet, vor dem Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer ein Präventionsverfahren durchzuführen. Mit dieser Entscheidung widersprechen die Kölner Arbeitsrichter der BAG-Rechtsprechung.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung war seit dem 01.01.2023 bei einer Kommune beschäftigt….