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Urteil
11. Oktober 2024

Falscher Firmenstempel macht Kündigung nicht unwirksam

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Verwendet ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben einen falschen Firmenstempel, hat dies laut einem Urteil des ArbG Suhl keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung, sofern der Aussteller der Kündigung für den Gekündigten dennoch eindeutig erkennbar sei.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer erhielt ein Kündigungsschreiben, das in der Kopfzeile Namen und Anschrift des Arbeitgebers und in der Unterschriftenleiste…

Daniel Roth
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