Kein Minderheitenschutz nur für diverses Geschlecht
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Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Champpixs
Bei einer Betriebsratswahl darf laut einem Beschluss des ArbG Berlin der Minderheitenschutz für das diverse Geschlecht nicht zulasten anderer Minderheitengeschlechter gehen. Eine Betriebsratswahl sei unwirksam, wenn die Vertreter des diversen Geschlechts zulasten der Frauen im Betrieb überproportional berücksichtigt worden seien.
Worum geht es?
In einem Unternehmen waren laut Wählerliste 45 Personen weiblichen Geschlechts, 56 Personen männlichen Geschlechts und…