Manipulation einer Patientenakte rechtfertigt sofortigen Rauswurf
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Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/NicoElNino
Eine fristlose Kündigung steht und fällt mit dem Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB. Vor Gericht wird oft darüber gestritten, ob der zugrunde liegende Sachverhalt die Anforderungen dieser Vorschrift erfüllt. Laut dem LAG Thüringen ist das der Fall, wenn eine Praxisangestellte eine Patientenakte manipuliert.
Worum geht es?
In einer Arztpraxis, in der die Patientenakten ausschließlich elektronisch geführt werden, waren drei Arbeitnehmerinnen angestellt,…