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Urteil
27. März 2024

Kündigung scheitert an fehlerhafter Betriebsratsanhörung

UTB+
Oberkörper in schwarzem Anzug hält Papierstapel vor seiner Brust
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Turk_stock_photographer
Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht unmittelbar daran hindern kann, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Mittelbar nimmt das Gremium hingegen Einfluss, weil sich die im Vorfeld einer Kündigung obliga­torische Anhörung für so manchen Arbeitgeber als unüberwindbare Hürde erweist.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin ist seit 2020 als Bilanzbuchhalterin für ein Unternehmen tätig. Seit dem 06.12.2021 ist sie dauerhaft krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Im Sommer und Herbst 2022 lehnte sie die Einladung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement ab. Mit Schreiben vom 04.11.2022 hörte die Arbeitgeberin den Betriebsrat zur beabsichtigten personenbedingten Kündigung an. Bereits zuvor hatte der Arbeitgeber beschlossen, die Stelle der Arbeitnehmerin mit einer anderen Beschäftigten aus dem Betrieb dauerhaft nachzubesetzen. Diese Information hatte er dem Betriebsrat vorenthalten. Das Gremium stimmte der Kündigung zu. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage. Sie trug vor, dass die Betriebsratsanhörung nicht ordnungsgemäß gewesen sei, weil der Arbeitgeber dem Betriebsrat nicht mitgeteilt habe, dass ihre Stelle mit einer nicht qualifizierten Beschäftigten (Frau C.) besetzt worden sei.

Daniel Roth
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