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Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte ist Rechtsanspruch
Ein Kollege war mit einer Abmahnung überhaupt nicht einverstanden. Er meinte, die Abmahnung sei völlig überzogen und deshalb unwirksam. Er beschwerte sich sowohl beim Arbeitgeber als auch parallel bei uns im Betriebsrat. Nach Überprüfung des Sachverhaltes kamen wir zu dem Schluss, dass der Kollege aus unserer Sicht Recht hat und die Abmahnung unwirksam ist. Dies teilten wir dem Arbeitgeber mit und forderten ihn auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Dieser wollte davon jedoch nichts wissen und teilte uns mit, dass er die Beschwerde für nicht berechtigt halte. Nachdem wir den Kollegen darüber in Kenntnis gesetzt hatten, forderte er uns auf, die Einigungsstelle anzurufen. Wie erwiderten, dass dies in seinem Fall nicht möglich sei und verwiesen ihn auf den Rechtsweg. War das richtig?
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