Arbeitszeitbetrug: Vorsätzliche Bummelei rechtfertigt Rauswurf
Worum geht es?
Die Hansestadt Bremen warf zwei am Bürgertelefon eingesetzten Servicemitarbeitern vor, zwischen März und Mai 2023 zu wenige Telefonate angenommen zu haben. Dies habe eine nachträgliche Auswertung der Verbindungsdaten der Diensttelefone ergeben. Mit Zustimmung des Personalrats kündigte die Kommune den beiden Servicemitarbeitern fristlos wegen Arbeitszeitbetruges. Dagegen legten sie Kündigungsschutzklage ein. Sie argumentierten, dass sie nicht betrügerisch gehandelt, sondern allenfalls eine unterdurchschnittliche Leistung erbracht hätten. Zudem fehle es an einer Abmahnung, die als milderes Mittel der fristlosen Kündigung hätte vorausgehen müssen.
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