Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Betriebsversammlung

UTB+
Betriebsversammlungen müssen in „kundenarme Zeiten“ verlegt werden
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/VladTeodor

Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit sind grundsätzlich auch dann zulässig, wenn die Beschäftigten hoheitliche Aufgaben zur Gefahrenabwehr wahrnehmen. Laut dem LAG Düsseldorf müssen dabei die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigt werden, sodass eine Verlegung einer Versammlung in kundenarme Zeiten zumutbar sei.

UTB+
Betriebsversammlungen Teil 2 : Rechtsfragen zur Durchführung
Bild: © jacoblund/iStock/Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche speziellen Vorschriften Sie beachten müssen und was Ihr Hausrecht alles umfasst.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche Arten von Betriebsversammlungen es gibt und wen Sie einladen müssen.

1 von 1