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Autor: wicht

Ausfall kann Ein-Personen- Betriebsrat lahmlegen

Fällt das einzige Betriebsratsmitglied längere Zeit krankheits­bedingt aus und kann es wesentliche Aufgaben weder im Betrieb noch im Austausch mit dem Arbeitgeber wahrnehmen, kann der Betriebsrat laut dem LAG Niedersachsen funktionsunfähig sein.

Spezialisierung schließt Sozial­auswahl nicht aus

Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert regelmäßig eine Sozialauswahl unter vergleichbaren Beschäftigten. Spezialisten gehören nicht zum Vergleichskreis, wenn sie mit anderen Arbeitnehmern nicht austauschbar sind. Die Spezialisierung auf bestimmte Produkte genügt dafür jedoch grundsätzlich nicht, meint das Hessische LAG.

Fehlender Briefwahlhinweis macht SBV-Wahl nicht unwirksam

Werden Ort und Zeit für das Öffnen der Briefwahlunterlagen nicht gesondert bekannt gemacht, ist die Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht zwingend unwirksam. Nach dem BAG bleibt die Öffentlichkeit gewahrt, wenn der Wahlvorstand die Unter­lagen vor der Auszählung in der angekündigten öffentlichen Sitzung öffnet und prüft.

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf vollständigen Compliance-Bericht

Ein Compliance-Bericht beinhaltet in der Regel Aussagen und Bewertungen über einen Beschäftigten. Ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des gesamten Dokuments besteht dennoch nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, sämtliche darin verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und verständlich zur Verfügung zu stellen.

Gender-Pay-Gap: Arbeitnehmerin erstreitet höheres Arbeitsentgelt

Verdient eine Arbeitnehmerin bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger als ein männlicher Kollege, begründet dies regelmäßig die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung. Das höhere Kollegengehalt bestimmt laut einem Urteil des LAG Baden-Württemberg jedoch nicht automatisch die Höhe einer Nachzahlung.

Seminartätigkeit eines Betriebsrats ist kein Grund für fristlose Kündigung

Ausgleichstage sind freie Zeit – auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder. Sie dürfen daher diese Tage grundsätzlich nutzen, um Gewerkschaftsseminare zu leiten. Solange sie sich dabei im Rahmen der geltenden Arbeitszeitregelung bewegen, liegt laut dem LAG Düsseldorf kein Arbeitszeitverstoß vor.

Zweijährige Haftzeit rechtfertigt Kündigung­

Eine Haftstrafe führt nicht automatisch zum Verlust des Arbeitsplatzes. Entscheidend ist, wie lange der Beschäftigte aufgrund der Haft ausfällt und ob eine Rückkehr in den Betrieb konkret absehbar ist. Bei einer zu verbüßenden Reststrafe von zwei Jahren muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz laut einem Urteil des ArbG Stuttgart nicht freihalten.

Folgenschwerer Bienenstich kann als Wegeunfall anerkannt werden

Ein Bienenstich auf dem unmittelbaren Weg zur Dienststelle kann als Dienstunfall anerkannt werden. Die Wahl des Fahrrads und die damit verbundene körperliche Betätigung stehen dem nicht entgegen. Entscheidend ist laut einem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen, dass die Fahrt in erster Linie dazu dient, den Dienst anzutreten.
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