Ausfall kann Ein-Personen- Betriebsrat lahmlegen
Fällt das einzige Betriebsratsmitglied längere Zeit krankheitsbedingt aus und kann es wesentliche Aufgaben weder im Betrieb noch im Austausch mit dem Arbeitgeber wahrnehmen, kann der Betriebsrat laut dem LAG Niedersachsen funktionsunfähig sein.