Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Autor: schmidta

Start in die Amtszeit: Was jetzt wichtig ist!

In den meisten Unternehmen sind die Betriebsratswahlen abgeschlossen. Die Stimmen sind ausgezählt, das Ergebnis bekanntgegeben und die neu gewählten Betriebsratsmitglieder bereiten sich auf ihre Amtsaufnahme vor oder haben ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Welche Prioritäten zu Beginn der neuen Amtszeit zu setzen sind, wie die konstituierende Sitzung abläuft und welche Regelungen für Freistellungen gelten, erfahren Sie in dieser Sonderausgabe.

Fehlerhaftes Arbeitszeugnis rechtfertigt Zwangsgeld

Vor den Arbeitsgerichten wird regelmäßig über die Wirksamkeit von Arbeitszeugnissen gestritten. Laut dem LAG Hamm muss ein qualifiziertes Zeugnis nicht nur inhaltlich zutreffend sein, sondern auch den formalen Anforderungen des Geschäftsverkehrs entsprechen. Fehlt ein ordnungsgemäßer Briefkopf, ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt.

Konstituierende Sitzung: Startschuss für die neue Amtsperiode

Nach der Feststellung des Wahlergebnisses ist klar, welche Beschäftigten in den Betriebsrat gewählt wurden. Damit ist das neue Gremium gebildet. Bevor der Betriebsrat jedoch seine Tätigkeit aufnehmen kann, muss er im Rahmen einer konstituierenden Sitzung seine interne Organisations- und Vertretungsstruktur herstellen und damit seine Handlungsfähigkeit sicherstellen.

Kein Recht auf Lohnerhöhung wegen Karriereschritten in Vergleichsgruppe

Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied hat kein Recht auf eine Lohnerhöhung, wenn ein Mitglied der Vergleichsgruppe nur wegen der Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm eine höherwertige Tätigkeit erhält. Eine solche Höhergruppierung ist laut dem LAG Nürnberg keine betriebsübliche Entwicklung.

Betriebsratskontinuität: Befristung muss an Amtszeit angepasst sein

Nicht nur die im Teilzeit- und Befristungsgesetz genannten Gründe ermöglichen eine Befristung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt auch von der Rechtsprechung entwickelte Befristungsoptionen. Eine davon ist die „personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit“. Diese erfordert eine Anpassung der Befristungsdauer an die Amtszeit.

Grundlagen erfolgreicher Betriebsratsarbeit

Mit der Wahl in den Betriebsrat ist die Übernahme zahlreicher Aufgaben verbunden. Um gute und erfolgreiche Betriebsratsarbeit leisten zu können, müssen die frisch gekürten Betriebsratsmitglieder ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten genau kennen. Denn nur wer über Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten Bescheid weiß, kann die Interessen der Beschäftigten effizient vertreten und auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln.

Attacke auf Vorgesetzten recht­fertigt Rauswurf ohne Abmahnung

Am Arbeitsplatz kommt es mitunter zu Spannungen unter den Beschäftigten, die Konflikte auslösen können. Hier gilt es, die Emotionen im Zaun zu halten, denn ein körperlicher Angriff auf einen Vorgesetzten oder Kollegen kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen – auch bei langer Betriebs­zugehörigkeit.

Kein Schutz für Hinweisgeber ohne Be- zug zwischen Meldung und Kündigung

Eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) begründet laut dem ArbG Koblenz keinen automatischen Kündigungsschutz. Wer sich als Arbeitnehmer auf eine unzulässige Repressalie in Gestalt einer Kündigung beruft, muss konkrete Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen Meldung und Kündigung darlegen.

Rückzahlung von Fortbildungskosten scheitert an unwirksamer Klausel

Viele Unternehmen fördern die Qualifizierung ihrer Beschäftigten und sichern ihre Investitionen durch Rückzahlungsklauseln ab – diese dürfen Beschäftigte nicht unangemessen benachteiligen. Unwirksam sind insbesondere Klauseln, die auch Fälle erfassen, in denen Beschäftigte unverschuldet aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

Freistellung erforderlich: Betriebsratsarbeit hat Priorität!

Nach der konstituierenden Sitzung nimmt der neu gewählte Betriebsrat seine Tätigkeit auf. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Klärung zu, wann, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung bzw. Freistellung besteht. Denn mit der Übernahme des Betriebsratsamts kann es zu einer Kollision zwischen den Amtspflichten und den arbeitsvertraglichen Pflichten der Betriebsratsmitglieder kommen, die das Gesetz zugunsten der Wahrnehmung erforderlicher Betriebsratstätigkeit auflöst.
1 von 52